Mein Redebeitrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches“
54. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 14.07.2022, TOP 4
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Energiekrise und die steigenden Preise bei Lebensmitteln stellen uns vor allem auf Bundesebene vor die Aufgabe, Armut noch mehr in den Fokus zu nehmen und konkret zu unterstützen, wenn das Geld zum Leben nicht mehr reicht. Wir diskutierten in den vergangenen Monaten und auch heute im Plenum über den richtigen Weg.
Dieses Ausführungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Entlastung von Menschen in Armut. Wir schaffen damit die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des zweiten Entlastungspakets auf Bundesebene. Damit wird das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz im Freistaat umgesetzt.
Die Bundesregierung hat für alle Familien einen einmaligen „Kinderbonus 2022“ in Höhe von 100 Euro beschlossen.
Zusätzlich gibt es über das Sofortzuschlagsgesetz für Familien in Armut, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Dieser Sofortzuschlag soll zumindest etwas helfen, die steigenden Kosten abzufedern, denn die Hartz IV-Sätze reichen in der aktuellen Situation nicht mehr aus. Diese Sozialleistung muss jetzt zügig an Familien in Armut ausgezahlt werden.
Doch es braucht mehr! Unser zentrales Projekt gegen Kinderarmut ist und bleibt die Kindergrundsicherung. Die Einführung der Kindergrundsicherung wird derzeit durch Bundesfamilienministerin Paus konsequent vorbereitet und ist notwendig, damit wir Kinder langfristig aus der Armut holen können.
Mit dem Einmalzahlungsgesetz erhalten Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben (und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet), im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Das soll Erwachsene unterstützen bei den steigenden Energiepreisen.
Dieses Ausführungsgesetz wird als Eilvorlage durch den Landtag gebracht, weil das Bundesgesetz sehr kurzfristig zum 1. Juli in Kraft getreten ist und wir eine zügige Umsetzung unterstützen wollen. Ich danke allen, die an der zügigen Beratung mitgewirkt haben, unter anderem vorgestern in der Sondersitzung des Sozialausschusses. Der Freistaat stellt mit diesem Gesetz sicher, dass wir den Kommunen die Personalkosten erstatten die anfallen für die Bearbeitung der zusätzlichen Sozialleistungen.
Wir BÜNDNISGRÜNE im Bund ruhen uns in Fragen der Armutsbekämpfung nicht aus. Natürlich sind trotz der verschiedenen Entlastungspakete weitere Schritte notwendig, wie zum Beispiel eine deutliche Anhebung der Hartz IV-Regelsätze.
Wir sollten aber nicht nur auf die Bundesebene zeigen, sondern auch auf Landesebene Wege suchen, ganz konkret zu unterstützen. Unsere BÜNDNISGRÜNEN Ideen dazu haben wir bereits am Morgen in den Aktuellen Stunden zu Energiesouveränität und der sozialen Infrastruktur vorgestellt.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.