Antrag der Fraktion DIE LINKE – 19.11.2021
„Zum ersten Mal seit Jahrzehnten macht sich das Sächsische Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt auf den Weg, das Krankenhausgesetz grundlegend zu reformieren. Dazu gehört Mut, weil es nicht von allen Seiten begrüßt wird, dass Veränderungen notwendig sind.
Um transparent und beteiligend zu agieren wurden 6 Workshops als Zukunftswerkstatt veranstaltet, die jetzt abgeschlossen sind. Hier wurde eine breite Beteiligung von Krankhäusern, Krankenkassen, Ärztevertretern, Kommunalvertretern und Experten aus dem Gesundheitswesen für eine Novellierung des sächsischen Krankenhausgesetzes ermöglicht.
Es wurden Diskussionen über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe geführt. So dass die Ergebnisse daraus in das neue Krankenhausgesetz eingearbeitet werden können. Die Berücksichtigung dieser, von Experten getroffenen Vorschläge für eine Modernisierung und Weiterentwicklung unserer sächsischen Krankenhauslandschaft ist geeignet, um vielfältige Ideen in die Novellierung einfließen zu lassen. So wurden hier bereits wichtige Handlungsfelder wie die des Personal- und Finanzbedarfs im Hinblick auf die demografische Entwicklung und damit einhergehende Begrenzung aufgezeigt. Diese Transparenz und die Zukunftswerkstätten als Beteiligungsverfahren haben wir BÜNDNISGRÜNE sehr begrüßt. Der Reformprozess wird sich daran messen müssen, ob es uns gelingt, Konzepte umzusetzen, die im ländlichen Raum funktionieren, also bei dem Patienten*innen angenommen werden und die so attraktive Kliniken/Gesundheitszentren ermöglichen, dass Menschen dort arbeiten wollen. Das heißt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung müssen attraktiv sein.
Sie fordern z.B. in 1. a) die Abkehr vom System der Fallpauschalen, so hat sich diese Bezahlung nach Fallpauschalen aber bewährt. Diese müssten jedoch weiterentwickelt werden, in dem sie mehr Anreize für Qualität in den Krankenhäusern setzen. Weitere Anreize sollten geschaffen werden, um Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung zu bringen. Dafür könnte der Katalog für Ambulante Operationen ausgeweitet und überarbeitet werden. Das DRG-Vergütungssystem ist ein lernendes System. Es haben sich aber über die Jahre Probleme und Fehlentwicklungen aufgezeigt, die im Interesse einer verlässlichen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung behoben werden müssen. Die Vergütung muss gewährleisten, dass jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus den jeweiligen Versorgungsauftrag auf hohem Qualitätsniveau erfüllen kann. Finanzielle Fehlanreize müssen abgebaut werden. Nicht das kurzfristige Schielen auf die lukrativste Leistung, sondern die bedarfsgerechte Versorgung und die Qualität müssen im Mittelpunkt stehen und belohnt werden.
Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung muss umgesetzt werden und damit die sektorenübergreifende Kooperation. Hier sehen wir BÜNDNISGRÜNE mit dem Konzept von Gesundheitsregionen eine Weiterentwicklung – besonders in ländlichen Gebieten – für die Gesundheitsversorgung der sächsischen Bevölkerung. So sollten auch weiterhin ausreichend Kliniken zur Verfügung stehen, die wohnortnah Grund- und Regelversorgung abdecken. Jedoch zur Sicherheit der Patient*innen sollten Krankenhäuser sich spezialisieren, um durch Erfahrung und Routine, Qualität und bessere Behandlungsergebnisse zu gewährleisten. Wir benötigen moderne Krankenhausstrukturen, in denen Krankenhäuser in einer sektorenübergreifenden Versorgung in die Ausgestaltung von Gesundheitsregionen und Gesundheitszentren eingebunden sind.
Unter Punkt 1. b) fordern Sie stärkere Planungsrechte und -möglichkeiten für die Bundesländer gegenüber den Krankenhausträgern. Bereits jetzt haben die Bundesländer die Entscheidungsgewalt über die stationären Kapazitäten. Die Bundesländer bestimmen, welche Krankenhäuser für die Versorgung gebraucht werden, welche Fachabteilungen vorgehalten werden sollen und welche Bettenanzahl dort notwendig ist. Die aufgenommenen Einrichtungen gelten als Plankrankenhäuser und werden zur Versorgung zugelassen. In Sachsen bringen die Verbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie die Sächsische Krankenhausgesellschaft ihre Vorschläge im Planungsausschuss ein, dem das Sächsische Sozialministerium vorsteht. Sie beraten im Ausschuss die Staatsregierung. Die letztendliche Entscheidung über den Plan trifft dann das Kabinett. Den Bundesländern obliegen damit bereits umfangreiche Rechte bei der Krankenhausplanung. Perspektivisch sollten bei der Krankenhausplanung Struktur- und Ergebnisqualität Berücksichtigung finden.
Wir werden den Antrag ablehnen.
Wir sind für den Antrag zur Weiterentwicklung der sächsischen Krankenhauslandschaft trotzdem sehr dankbar. Da er die Komplexität aufzeigt.
Es geht nicht nur um ein sächsisches Krankenhausgesetz, sondern um eine bundespolitische Diskussion und Aufgabe zu diesem wichtigen Thema.„