Ich lehne ein komplettes Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab.
Kathleen Kuhfuß, MdL
Laut der heute geltenden Allgemeinverfügung für Chemnitz ist der Besuch in Alten- und Pflegeeinrichtungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen beim Gesundheitsamt beantragt werden und dürfen auch nur von diesem genehmigt werden. Diese Regelung geht über die aktuellen Landesregelungen und auch über die heute angekündigte neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates hinaus, die ab dem 24.10.2020 gelten soll. Dazu erklärt die Chemnitzer Abgeordnete Kathleen Kuhfuß, senior*innen- und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Erfahrungen der ersten Corona-Infektionswelle haben gezeigt, dass es für die Menschen in Heimen eine große Belastung ist, so von ihrem Lieben abgeschnitten zu werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN nehmen die steigenden Fallzahlen ernst. Wir sind überzeugt, dass auch die Auswirkungen derart weitreichender persönlicher Einschränkungen kritisch betrachtet werden müssen. Es besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass wochenlange Besuchsverbote das Leben älterer und dementer Menschen stark einschränken mit negativen psychischen Folgen. Menschen, die nicht mehr rausgehen können und denen soziale Kontakte fehlen, brauchen die Möglichkeit, Familie und Freundinnen und Freunde sehen zu können. Pflegebedürftige müssen selbst entscheiden, ob sie das Infektionsrisiko auf sich nehmen. Diese Selbstbestimmung darf der Staat ihnen nicht nehmen.“
„Das oft sehr verschiedene Agieren der unterschiedlichen Landkreise und Städte ist hier nicht hilfreich“, kritisiert Kuhfuß. „Es braucht ein landesweite Strategie, wie die Einrichtungen Besuche ermöglichen können statt pauschale Verbote. Die Häuser haben die Zeit genutzt und Konzepte entwickelt, wie die Bewohnerinnen und Bewohner geschützt werden können, jetzt sollten sie diese auch nutzen dürfen. Für den Fall einer Quarantäne sollten Einrichtungen digitale Möglichkeiten nutzen und möglichst Videotelefonie anbieten, um Kontakte zu halten.“
Auf der Bundesebene gibt es den Vorschlag, einen Angehörigen je Bewohner/Bewohnerin zu definieren und diesem den regelmäßigen Besuch zu ermöglichen. Das wird von Seiten der Heimbetreiber positiv diskutiert. Weiterhin wird der Wunsch nach Handlungssicherheit laut, um bei Ausbruch von Covid-19 in einer Pflegeeinrichtung schnell und entschlossen handeln zu können.
Ganz praktische Probleme sehe ich in der Chemnitzer Verordnung in dem Punkt: Das Verlassen der Einrichtung sollte die Bewohner lediglich für die Durchführung von medizinisch notwendigen Maßnahmen erfolgen.
Menschen in Pflegeeinrichtungen sind nicht geschlossen untergebracht und es kann nur Appelle und engmaschige Betreuung geben, um das Weglaufen oder auch das bewusste spazieren gehen zu unterbinden. Die Einrichtungen dürfen und wollen niemanden einsperren.“