Bundesrat stimmt Corona-Sozialschutz-Paket zu

Bundestag und Bundesrat haben einem Sozialschutz-Paket zugestimmt, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Die Beschlüsse treten größtenteils am 28. März 2020 in Kraft.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland, die in ihrer Existenz bedroht sind erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, wenn sie in anderen Bereichen zur Bewältigung der Pandemie beitragen, durch Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel (in geeignetem und zumutbarem Umfang). Das gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige

Von der Krise betroffene Kleinunternehmer*innen und so genannte Solo-Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird ausgesetzt, die aktuellen Mietkosten gelten als angemessen. Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, die durch die Krise erhebliche Einkommensbußen erleiden sowie für nicht erwerbsfähige Menschen (unter 15 Jahren) in Haushalten, die Sozialhilfe beziehen. Die Erleichterungen gelten vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 – gegebenenfalls kann die Bundesregierung sie per Verordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern.

Familien

Familien deren Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert ist, erhalten Unterstützung. Der Kinderzuschlag bemisst sich dann ausnahmsweise am Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt. Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, können einmalig für sechs Monate eine Verlängerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommensprüfung stattfindet.

Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld

Für Bezieher*innen von Kurzarbeitergeld gibt es Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen, z.B. im Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft.

Rentner*innen

Rentner*innen wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert. Sie können im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro nun 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird.

Ausnahmen bei bundeseinheitlichen Regelungen zu Arbeitszeiten werden ermöglicht, um während der Pandemie die Gesundheitsversorgung, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten und sicherzustellen.