Einrichtungsbezogene Impfpflicht, echt jetzt !

Wir bleiben da natürlich weiterhin dran und schauen, ob es jetzt noch sinnvoll ist. So fand am 28.04. im Bundestag eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema statt.

Viele Gründe sprechen nach wie vor für diese „exklusive“ Impfpflicht:

  • besonders vulnerable Menschen sollen geschützt werden
  • diese Personengruppe wird zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Praxen, Entbindungseinrichtungen und Reha-Kliniken versorgt
  • die dort Beschäftigten haben besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen
  • Infektionsschutz ist im Gesundheitswesen von zentraler Bedeutung
  • Beschäftigte halten sich an die wissenschaftsbasierten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und orientieren sich daran
  • geringere Krankheitslast bei geimpften Personen und damit in der Summe Schutz vor Übertragung höher als bei Ungeimpften
  • Impfung weiterhin ein wichtiger Bestandteil zum Infektionsschutz neben weiteren Maßnahmen wie z. B. Händedesinfektion und Maske-Tragen
  • eine Omikron-Durchbruchsinfektion bei einer geimpften Person erhöht die Immunität deutlich, sowohl gegen Omikron als auch gegen Delta
  • Komplikationen wie Long- bzw. Post-Covid und damit verbundene, längerfristige Arbeitsausfälle nach Infektionen können durch die Schutzimpfung vermieden werden
  • Pflegekräfte, die von Long Covid betroffen sind, fehlen in der pflegerischen Versorgung
  • eine Impfung führt zu einem größeren Eigen- und Fremdschutz
  • die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat beobachtet,  je mehr Mitarbeitende und zu pflegende oder zu betreuende Personen in einer Einrichtung geimpft sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von schweren Krankheitsverläufen, weil das Virus weniger stark zirkulieren kann
  • die Impfquote in einer Einrichtung insgesamt ist ausschlaggebend für die Entwicklung des dortigen Infektionsgeschehens

Was ein großer Nachteil ist, dass…

  • das Risiko, dass sich Menschen trotz einer Dreifachimpfung  mit der Omikron-Variante vom SARS-CoV-2-Virus anstecken und dieses dann auch übertragen können, ist leider höher als unter der Delta-Variante
  • die allgemeine Impfpflicht hat im Bundestag leider keine Mehrheit gefunden und damit auch das Ziel als 2. Stufe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Grundimmunisierung der Bevölkerung insgesamt weiter zu erhöhen
  • noch kein variantenangepasster Impfstoff zugelassen

Erfreulicherweise ist die viel beschworene Kündigungswelle bisher nicht eingetreten, so belegen dies auch die aktuellen Arbeitslosen-Zahlen für Sachsen. Im April 2022 haben sich aus dem Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe 857 Personen arbeitslos gemeldet, im April des Vorjahres waren es 824. Sicherlich ist jede/jeder dieser Arbeitslosen einer zu viel, weil wir Pflegekräfte brauchen, aber bei einer Zunahme von 33 zu 2021 kann man nicht von einer Kündigungswelle aufgrund der „Pflege-Impfpflicht“ sprechen.

Mein Fazit daraus:

Wir brauchen – gerade in Sachsen – eine höhere Impfquote, nicht nur im Gesundheits- und Pflegebereich.

Mich erreichen nach wie vor Mails und Anrufe zum Thema. Auch deshalb frage ich mich regelmäßig:

Sind wir auf dem richtigen Weg? Ja, derzeit sind wir das!