Mein Redebeitrag zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Fachkräftemangel in Gesundheits- und Pflegeberufen analysieren, Potentiale erkennen und eine abgestimmte Strategie entwickeln“
79. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 09.11.2023, TOP 3
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir alle wissen um die Herausforderungen im Bereich der Pflege, da der demografische Wandel in Sachsen besonders spürbar ist. Eine alternde Bevölkerung steht weniger jungen Menschen gegenüber.
Das Statistische Landesamt hat vorausberechnet, dass 2035 etwa 326.000 Menschen in Sachsen pflegebedürftig sein werden. Dies ist nochmal ein enormer Anstieg zu 2021 mit 311.000 Pflegebedürftigen.
Ziel von Politik muss es sein, anhand dieser Zahl konkrete Bedarfe abzuleiten: Wie viele Pflegefachkräfte und wie viele Assistenzkräfte benötigen wir, in welcher Region ist welche Qualifizierung erforderlich? Um hierzu Aussagen zu treffen und Lösungskonzepte bei Versorgungslücken zu entwickeln, brauchen wir ein Personalmonitoring, welches fortlaufend die Bedarfe ermittelt.
Bereits die Enquete-Kommission Pflege des Sächsischen Landtags hat eine größere Datenbasis für ein Strategiekonzept Gesundheits- und Pflegeberufe empfohlen.
Mit diesem Antrag ersuchen wir nun die Sächsische Staatsregierung, dieses Konzept zu entwickeln, um die Versorgungsbedarfe in Sachsen zu ermitteln, um eine mittelfristige Gesundheits- und Pflegepolitik zu gewährleisten.
Wir möchten unsere ältere Bevölkerung, die Pflegeleistungen benötigt, auch in Zukunft in guten und qualifizierten Händen wissen und mit dem Monitoring eine verlässliche Versorgung unterstützen.
Aus der steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat das Statistische Landesamt auch ermittelt, dass 2035 insgesamt 80.000 Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege benötigt werden und damit gegenüber 2021 5.000 Beschäftigte mehr.
Aber auch schon jetzt ist in unseren Pflegeeinrichtungen mehr qualifiziertes Personal erforderlich, da seit Juli 2023 eine geänderte Personalbemessung in der Pflege gilt. Demnach müssen stationäre Pflegeeinrichtungen individuell feststellen, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation benötigen.
Der sogenannte Case-Mix aus Pflegefachkräften, Assistenzkräften mit zweijähriger bzw. mit einjähriger Ausbildung und Hilfskraftpersonal ergibt sich aus allen Heimbewohnern und deren jeweiligem Pflegegrad. Ziel dieser neuen Personalbemessung ist es, langfristig eine gute und professionelle Pflege zu sichern und eine optimale Verteilung der ohnehin knappen Personalressourcen im Pflegebereich zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Pflegefachkräfte die Aufgaben übernehmen, für die eine Fachkraft erforderlich ist, und weniger komplexe Tätigkeiten werden von den Assistenzkräften ausgeführt. Der Personalmehrbedarf bei Pflegeassistenzkräften wird im Zuge dessen auf 69 Prozent geschätzt.
Aus diesem Grund möchten wir mit unserem Antrag das Potenzial an qualifizierten Assistenzkräften deutlich heben, in Sachsen sind dies die staatlich geprüften Krankenpflegehelfer*innen. Dieser Abschluss kann in Sachsen grundsätzlich im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung erworben werden. Hier werden fachpraktische Kenntnisse und auch soziale Kompetenzen vermittelt.
Mit unserem Antrag beabsichtigen wir, eine größere Zielgruppe für diesen Beruf zu erschließen. So wollen wir denjenigen Beschäftigten, die langjährig, aber ohne qualifizierten Abschluss in Pflegeeinrichtungen arbeiten, die Möglichkeit bieten, durch Nachqualifizierungen oder in berufsbegleitender Teilzeitausbildung den Abschluss zu erlangen und damit auch das Gehalt einer qualifizierten Hilfskraft zu erhalten.
Wir wollen Migrantinnen und Migranten für die Ausbildung zu staatlich geprüften Krankenpflegehelfer*innen gewinnen. Über diese Ausbildung können sie die deutsche Sprache erlernen und erfahren im Rahmen der berufsschulischen Bildung und der Arbeit in den Pflegeeinrichtungen eine Integration in unsere Gesellschaft.
Genauso wollen wir Menschen in der Umschulung über die Bundesagentur für Arbeit erreichen und sie für dieses Berufsfeld mit pflegebedürftigen Menschen gewinnen.
Und auch für Jugendliche mit einem Realschulabschluss kann der Beruf, für Pflegebedürftige zu sorgen und für Menschen Verantwortung zu tragen, eine Berufung darstellen. Hier wollen wir mit einer einjährigen statt der zweijährigen Ausbildung den Realschulabschluss und damit einer höheren Bildungs- und Sozialkompetenz Rechnung tragen.
Wir möchten mit diesem Antrag, mit den unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten je nach Vorkenntnissen und dem Personalmonitoring eine verlässliche Struktur für den Pflegebereich schaffen, um unsere pflegebedürftigen Menschen in Sachsen auch in Zukunft gut versorgen zu können.
Daher bitten wir um Ihre Zustimmung zum Antrag.