Wir BÜNDNIGRÜNE sind wie viele Eltern und Familien der Meinung, dass die pandemiebedingten Schließungen von Kitas und Schulen, Freizeit- und Sportangeboten wie auch der gekappte Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe junge Menschen und ihre Familien über Gebühr belastet haben.
Die besonderen Schutz- und Entwicklungsrechte von Kindern und Jugendlichen, ihre Interessen und Perspektiven, wurden seitens der Politik teils sträflich vernachlässigt. Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen Bildung und Teilhabe garantieren. Genau so fühlen uns aber auch ihrem Schutz und der weiteren Pandemiebewältigung verpflichtet. Unter dieser Prämisse kommen wir zu Schlussfolgerungen und Forderungen, die ich Ihnen gern näher erläutere.
So war es
Der Freistaat Sachsen, konkret das Kultusministerium, hat sich sehr frühzeitig, nämlich im Februar 2021 entschlossen, Kitas und Grundschulen wieder zu öffnen und inzidenzunabhängig geöffnet zu lassen. Im März folgten die weiterführenden Schulen. Dieser Schritt war nicht unumstritten. Dennoch haben wir die Entscheidung mitgetragen – unter der Maßgabe, dass regelmäßige Tests stattfinden und die bereits bekannten AHA-L-Regeln umgesetzt werden. Im April führte die Bundesnotbremse – und nicht die Entscheidung Sachsens – wieder zu flächendeckenden Kita- und Schulschließungen bzw. eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen bzw. Wechselunterricht.
Mit sinkenden Infektions- und Inzidenzzahlen konnten die Bildungseinrichtungen im Frühsommer wieder öffnen. Die Bundesnotbremse lief aus und die sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen sehen seither und bis heute keine flächendeckenden Kita- und Schulschließungen mehr vor. Einzig bei Erreichen der sogenannten Überlastungsstufe sind feste Gruppen in Kitas und der Primarstufe sowie Wechselunterricht an weiterführenden Schulen vorgesehen. Das ist gut und richtig so.
Unsere Ideen
Wir teilen ausdrücklich den Grundsatz, dass die Schließung von Kitas und Schulen nur das letzte Mittel sein darf und wenn irgend möglich vermieden werden sollte. Uns treiben ebenso die Folgen auf die psychische und physische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen um. Bereits im Mai dieses Jahres haben wir deshalb in einem POSITIONSPAPIER unsere Vorschläge aufgezeigt, um Bildungs- und Entwicklungschancen zu wahren: „Junge Menschen in den Mittelpunkt“.
Was wir nicht unterstützen…
…ist die bedingungslose Öffnung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, unabhängig von der Pandemieentwicklung. Wir erachten die Test- und Schutzvorkehrungen als wichtig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und letztlich überwinden zu können. Dass die Impfung von Kindern und Jugendlichen dabei keine Voraussetzung für den Schulbesuch werden darf und ungeimpften Kindern keine Nachteile entstehen dürfen, ist für uns dabei selbstverständlich. Gleichwohl setzen wir alles daran, dass Kitas und Schulen vergleichsweise sichere Orte bleiben. Auch das erwarten Familien mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern mit Recht von der Politik.
Wir setzen auf…
…die bekannten Instrumente, insbesondere regelmäßige Tests, die Maskenpflicht und die AHA-L-Regeln. Auch hat sich in Sachsen die schulscharfe Hotspotregelung bewährt, wonach tagaktuell das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Einrichtung betrachtet wird. Kommt es zu mehr als einem Infektionsfall, können, in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt, Maßnahmen ergriffen werden. Das reicht von erhöhter Testfrequenz bis hin zur Schließung einzelner Gruppen oder Klassen. Im Übrigen sind seit September neue Leitlinien für Quarantäne-Anordnungen in Kraft, die entsprechend der Vereinbarungen der Gesundheitsminister*innen, die häusliche Isolation auf das notwendige Maß beschränken sollen. Die Hotspot-Strategie und die Quarantäne-Regeln setzen jedoch voraus, dass Infektionen überhaupt erkannt werden. Deshalb führt aus unserer Sicht an einer regelmäßigen Testung momentan kein Weg vorbei.
Wie lange brauchen wir diese Maßnahmen?
Wie lange welche Maßnahmen in Kitas und Schulen, insbesondere die Testungen, aber auch die Maskenpflicht, gelten sollen, ist keine bildungspolitische, sondern eine GESAMTGESELLSCHAFTLICHE Frage. Die Staatsregierung und wir als Teil der Koalition prüfen fortlaufend, welche Schutzvorkehrungen und Einschränkungen weiterhin notwendig sind. Das Ziel ist unverändert, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern – nicht unbedingt, jedwede Infektion zu vermeiden. Natürlich ist dies mit erheblichen Kosten verbunden, die insbesondere mit dem Testregime einhergehen. Diese Fragen müssen in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung mit jeder Verordnung aufs Neue beantwortet werden. Wir werden uns hierbei weiterhin konstruktiv und kritisch einbringen.
Kinder und Jugendliche auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes nicht weiter einschränken
Viel Kritik gibt es aktuell zu den beschlossenen bzw. geplanten 2G-Regelungen in den Bundesländern, die auch Kinder ab 12 Jahren umfassen. Hierzu möchten wir anmerken, dass auch wir uns dafür eingesetzt haben, Kinder bis 17 Jahren von der 2G-Option auszunehmen. Zum einen haben noch nicht alle Kinder und Jugendlichen ein volles Impfangebot bekommen. Zum anderen sollten Kinder und Jugendliche auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes keine weiteren Einschränkungen erfahren. Die ab dem 23. September geltende Corona-Schutzverordnung sieht weiterhin keine Testpflichten für Kinder unter 6 Jahren vor. Schülerinnen und Schüler erfüllen die 3G-Regelung, da aufgrund der Schulpflicht anzunehmen ist, dass sie in der Schule getestet werden (siehe LINK). Das 2G-Modell gilt laut beschlossener Corona-Schutzverordnung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht.