Neue Infos zur Kinderbetreuung

Davon ausgenommen sind schwer- und mehrfachbehinderte Schüler*innen an Förderschulen, und Schüler*innen die stationär an Förderschulen und Heimeinrichtungen versorgt werden sowie an Klinik- und Krankenhausschulen.

Für Kinder im Kitaalter und für Schüler*innen bis zur Klasse 4 wird eine Notbetreuung eingerichtet. Voraussetzungen sind, dass beide Personensorgeberechtigte bzw. der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Hierfür müssen Nachweise der Schule bzw.- Kita vorgelegt werden. Hierzu füllen Sie das Formblatt (Anlage 2) aus und lassen sie es sich durch ihren Arbeitgeber/Dienstherr bestätigen. Die Bestätigung kann auch nachgereicht werden. 

Link: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/128714/download

Die Kinder und deren Personensorgeberechtigten dürfen keine Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen bzw. mit infizierten Personen Kontakt gehabt haben oder sich in den Riskiogebieten aufgehalten haben.

Weitere Infos unter: www.sms.sachsen.de/coronavirus.html und unter www.bildung.sachsen.de/index.htm

Bereiche der kritischen Infrastruktur sind:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Sächsischer Landtag
  • Polizei
  • Justizvollzug
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Krisenstabspersonal
  • Berufsfeuerwehr, freiw. Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
  • Rettungsdienst
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • Opferschutzeinrichtungen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes einschließlich der Bundeswehr sowie der sächsischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur

  • Telekommunikation, Post, Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
  • Wasserversorgung
  • Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung)
  • Luftverkehr (betriebsnotwendiges Personal der Flugsicherung, Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen)
  • ÖPNV, SPNV, EVU (betriebsnotwendiges Personal für Netzbetrieb)
  • Rundfunk, Fernsehen, Presse

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs Ernährungswirtschaft

  • Lebensmittelhandel
  • Transport und Logistik
  • Gesundheitsversorgung und Pflege
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
  • Praxen von Gesundheitsfachberufen
  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Apotheken
  • Labore
  • Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe ambulante Pflegedienste
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in genannten Einrichtungen

Bildung und Erziehung

  • Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas und Schulen
  • Einrichtungen der Behinderten-, Kinder und Jugendhilfe