(Update) Schul- und Kita-Öffnung ab 18.05.2020 – Was jetzt wichtig ist

Wir wissen um den enormen Kraftakt, den Erzieher*innen und Lehrkräfte seit Beginn der Corona-Krise leisten. Präsenzzeiten, Notbetreuung oder die Vorbereitung der häuslichen Lernzeit sind neue Herausforderungen an unsere Fachkräfte.

Wichtig ist, dass wir sie nur gemeinsam umsetzen können. Wir in der Politik müssen gewährleisten, dass Pädagog*innen auch weiterhin einen hervorragenden Job machen können. Wir müssen Ihnen für ihre Arbeit den Rücken freihalten. Wir wollen Ihnen die Unsicherheit nehmen, dass Ihnen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen drohen könnten.

Rückkehr in den Normalbetrieb – 3. Stufe

Mit der Öffnung der Kitas und Schulen zum 18.05.2020 wird die 3. Stufe des Planes [1]  zur Rückkehr in den Normalbetrieb umgesetzt. Beginnend mit dem 18.05. soll in den Einrichtung ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnen. Von einer vollständigen Rückkehr zum Normalbetrieb kann in diesem Schuljahr nicht mehr ausgegangen werden.

(Update) Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Die Entscheidung weitere Schritt zurück zum Normalbetrieb zu gehen, wurde nicht leichtfertig gefällt. Das Konzept zur Öffnung wurde gemeinsam mit Infektiologen [2], dem Landesjugendamt, der Parität  sowie mit Expert*innen aus der frühkindlichen Bildung erarbeitet. Die Herausforderungen bei jeder getroffenen Entscheidung bestehen darin, die richtige Balance zwischen Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und dem Kinderschutz zu finden.

Das Konzept zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertageseinrichtungen und Schulen zielt dabei auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung und flexiblen Regelungen in den Einrichtungen nach Maßgabe der Möglichkeiten vor Ort. Dabei genießen Einrichtungsleitungen und Träger unser Vertrauen, vor Ort die besten Lösungen zu finden.

Maßgeblich ist die Entscheidung des Ministeriums die Kinder in strikt getrennte Gruppen zu betreuen, dabei wurden keine konkreten Gruppengrößen festgelegen um den Einrichtungen möglichst viel Handlungsspielraum zu ermöglichen. Bei den festen Gruppen geht es vorrangig um die Einhaltung des Infektionsschutzes und um die Nachverfolgung.  Jede KiTa hat unterschiedliche personelle sowie räumliche Voraussetzungen, um das Hygienekonzept umzusetzen. Mit der bewusst offengelassenen Formulierung zu den Gruppengrößen, kann so jede KiTa flexibel und individuell die Umsetzung gestalten. Lediglich in der Grundschule erfolgt eine Festlegung der Gruppengröße auf den Klassenverband. Die evtl. notwendige Reduzierung der Betreuungszeiten ist dabei zu respektieren.

Ein weiteres höchstmögliches Maß an Flexibilität bedeutet die Betreuungszeit bzw. das flexible Verhältnis von Präsenzzeit und häuslichen Lernphasen und die Staffelung der Zeitabläufe für die einzelnen Gruppen/ Klassen. Stehen in den Einrichtungen nicht genügend Personal oder Räumlichkeiten zur Verfügung können Betreuungszeiten eingeschränkt werden. An den Schulen gibt es keine Festlegung, wie viel Präsenzzeit abgedeckt werden muss, auch hier entscheiden die Schulleiter*innen nach Maßgabe der örtlichen und personellen Möglichkeiten. Ferner erfordert die strikte Trennung der einzelnen Gruppen in Gemeinschaftsräumen oder beim Bringen und Abholen verschiedenen zeitliche Abfolgen und Staffelungen, auch hier obliegt die Umsetzung der Schule nach Maßgabe der Gegebenheiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Umsetzung ist die Maßgabe eines festen Raumes für die Gruppe/ Klassen und die regelmäßige Reinigung. Insbesondere in Kindertageseinrichtungen wird dies eine Herausforderung werden, die durch unterschiedliche Gegebenheit geregelt werden können – vor Mittags und Nachmittagsgruppen zum Beispiel.

Ein gegeneinander Ausspielen von Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und dem Kinderschutz und darüber hinaus die politische Instrumentalisierung der Notlage bringt uns nicht weiter.

Für Lehrkräfte die der Risikogruppe angehören Bedarf es lediglich einer ärztlichen Bescheinigung, sie werden demnach für die Vorbereitung der häuslichen Lernphase eingesetzt. Auch für Schüler*innen die der Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt Angehörige der Risikogruppe gehören, verbleiben ebenfalls zu Hause und werden dort Lernen.

Zur Eigenverantwortung der Eltern gehört es jeden Tag erneut zu bescheinigen, dass sie keine Symptome haben, dies ist zwar nicht justiziabel, dennoch ein wichtiger Schritt zur Selbstkontrolle.

Vielen bereitet es Kopfzerbrechen, wie das Holen und Bringen der Kinder organisiert werden soll oder wie Eingewöhnungsphasen trotz knapper Personaldecke gelingen soll. In einem Gespräch mit Herr Staatsminister Piwarz haben wir die vielen Fragen zur konkreten Umsetzung weitergegeben und angeregt, dass das Kultusministerium Handreichung zur Umsetzung, verschiedenste BEST PRACTISE Beispiele nochmals kommunizieren soll. 

Mögliche Anpassungen durch Praxiserfahrungen

Möglicherweise müssen bei den Regelungen Anpassungen vorgenommen werden. Damit die Erfahrungen aus der Praxis mit einfließen können, werden wir in den kommenden Tagen den Kontakt zu Schulen und Kindertageseinrichtungen halten und ein offenes Ohr für Anmerkungen von den Expert*innen vor Ort haben.  Wir hoffen, dass damit die offenen Fragen durch das Ministerium zeitnah beantwortet werden kann.

Sollten Sie diesbezüglich weiterhin Fragen haben, können Sie jederzeit über die Telefonnummer  0800 1000 214 direkt mit dem Kultusministerium Kontakt aufnehmen.

(Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr | Samstag, Sonntag und an Feiertagen 12 bis 18 Uhr.). 


[1] Der Vier-Stufenplan umfasst folgende Schritte: 1. Betrieb in der Notbetreuung; 2. eine erweiterte Notbetreuung; 3. einen eingeschränkten Regelbetrieb, 4. die Rückkehr zum Normalbetrieb.

[2] Nicht unbeachtet sollte bleiben, dass Studien zu dem Ergebnis kommen, dass Kinder selten positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden und nicht zu den Hauptüberträgern gehören. Dies belegen folgende Studien:

Isländische Studie, veröffentlicht im New England Journalof Medicine: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2006100?query=featured_coronavirus

Cluster of coronavirus disease 2019 (Covid-19) in the French Alps, 2020, Veröffentlicht durch die Oxford Academic: https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciaa424/5819060

Interview mit dem Infektiologen Professor Reinhard Berner: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/11/ansteckungsquellen-sind-nicht-in-kita-oder-schulen-zu-finden/