corona
Finanzierungshilfen für Krankenhäuser und Ärzte
Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Finanzhilfen für Krankenhäuser und Ärzte beschlossen, um die Gesundheitsversorgung in der Corona-Krise sicherzustellen.
(mehr …)Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Finanzhilfen für Krankenhäuser und Ärzte beschlossen, um die Gesundheitsversorgung in der Corona-Krise sicherzustellen.
(mehr …)Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und Reha-Kliniken angeordnet. Die Regelungen treten am 21. März 2020 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 20. April 2020.
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