corona
Zusätzliche Kapazitäten für Covid-19 Patienten in Krankenhäuser schaffen und Personal schützen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und Reha-Kliniken angeordnet. Die Regelungen treten am 21. März 2020 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 20. April 2020.
(mehr …)