Maßnahmen & Entscheidungen für Hochschulen in Sachsen

Das Ministerium für Wissenschaft und die LandesrektorInnenkonferenz der Hochschulen haben sich auf Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Epidemie verständigt. Diese sollen helfen, die weitere Ausbreitung des neuartigen Virus zu verlangsamen.

Konkret wurden folgende einheitliche Maßnahmen abgestimmt:

  • Der Beginn von Vorlesungen und anderen Präsenzveranstaltungen wird auf frühestens 4. Mai 2020 verschoben.
  • Die Einrichtungen werden für Veranstaltungen und Besucher geschlossen.
  • Die Lesesäle der Bibliotheken sind geschlossen.
  • Es soll so früh wie möglich mit Lehrformaten begonnen werden, die eine Präsenz der Studierenden und Lehrenden nicht erfordern.
  • Prüfungen werden – soweit sie nicht verschiebbar sind – nur noch unter besonderen Hygienebedingungen durchgeführt. (z.B. Einhaltung von Mindestabständen zwischen zwei Menschen)

Auch an der sächsischen Berufsakademie findet ab 17.03. bis einschl. 03. Mai 2020  keine Präsenzlehrveranstaltungen und auch keine schriftlichen und mündlichen Prüfungen statt.  Die Präsenzveranstaltungen beginnen erst wieder am 04. Mai 2020. Studierende, die sich in der Praxisphase befinden, werden gebeten, sich direkt mit den Praxispartnern in Verbindung zu setzen. 

Darüber hinaus haben die sächsischen Studierendenwerke ebenfalls  Entscheidungen im Umgang mit der Pandemie getroffen:

  1. Die Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke bleiben ab 18.03 bis auf weiteres (zunächst 20.04.) geschlossen.
  2. Die persönlichen Sprechzeiten der Studierendenwerke sind ausgesetzt. Die Kontaktaufnahme über E-Mail und Telefon ist weiter möglich.
  3. Die BAföG-Zahlung ist gesichert. Die Verschiebung des Vorlesungsbeginns wirkt sich in keinem Fall auf den BAföG-Anspruch aus. Das Bundesministerium für Bildung hat einen entsprechenden Erlass bekanntgemacht. Bei Fragen ist es am Besten, sich per E-Mail oder telefonisch an die zuständige Sachbearbeiterin, den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.