Das Corona-Virus macht die Situation für Wohnungslose noch schwieriger. Viele Betroffene gehören zur Risikogruppe.
Es betrifft junge Menschen, ebenso wie Ältere, Suchtkranke, psychisch Kranke und arme Menschen. Es trifft Menschen deutscher Herkunft, EU-Bürger*innen aus anderen Ländern und Illegalisierte. Sie brauchen – trotz strengerer Hygienemaßnahmen – weiterhin eine Vielfalt an Unterstützung.
Die Kommunen tragen dafür die Hauptverantwortung. Übergangswohnheime müssen die Auflagen des Gesundheitsamtes umsetzen, wie andere soziale Einrichtungen auch, und sollten sicherstellen, dass auch bei einer stärkeren Nachfrage ausreichend Schlafplätze vorhanden sind. Die Möglichkeit von Quarantäne-Regelungen sollte mit bedacht werden. Aber auch die ambulanten Hilfen bleiben wichtig, um Menschen auf der Straße zu erreichen.
Die mobile Essensausgabe, die Verteilung von Hygieneartikeln und Waschmöglichkeiten müssen aufrecht erhalten werden und gegebenenfalls anders organisiert werden.
Welche Maßnahmen lassen sich vor Ort sofort umsetzen:
- Die Winternotprogramme (der Pandemie angepasst) sind um einen Monat zu verlängern.
- Übernachtungseinrichtungen bleiben tagsüber und am Wochenende unter entsprechenden Corona-Sicherheitsvorkehrungen geöffnet.
- Die Übernachtungseinrichtungen sollten eine kostenlose Essensversorgung (möglichst auch zum Verzehr außer Haus) gewährleisten.
- Eine kostenlose ärztliche Grundversorgung ist in den Übernachtungseinrichtungen abzusichern und ambulante wie aufsuchende Hilfemaßnahmen müssen aufrechterhalten werden, um Krankheitssymptome zu erkennen und zu behandeln.
- Zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten sind nach örtlichen Gegebenheiten zu schaffen.
Darüber hinaus sollten auf kommunaler Ebene diese Optionen geprüft werden,
- ob im Katastrophenfall auch Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt werden können,
- ob bei einem Mangel an Schlafplätzen auch Hotelgutscheine ausgeben werden können,
- ob bei geringem Wohnungsleerstand Belegungen in Wohngemeinschaft möglich sind (ein Raum je Person) und ggf. eine Geschlechtertrennung zum Gewaltschutz,
- ob die Inanspruchnahme von Wohnraum derzeit auch ohne sozialpädagogische Unterstützung möglich ist,
- ob bei Engpässen zur selbstbestimmten Versorgung mit Lebensmittel und Hygieneartikeln ein Tagegeld von 10 Euro möglich ist,
- in welcher Form ehrenamtliche Initiativen von der Kommune unterstützt und gefördert werden können und mit dem Infektionsschutz vereinbar sind (privat organisierte Essensausgaben, Gaben-Zäune mit Sachspenden für Bedürftige, Verschenke-Kisten…).
Diese Maßnahmen sollten auf Bundesebene unterstützt werden durch:
- Das Aussetzen von Zwangsräumungen.
- Ein Mietschulden-Moratorium inklusive der Betriebskosten.
10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. hat am 03.04.2020 Forderungen mit ein sehr gutes 10-Punkte-Sofortprogramm veröffentlicht. Dabei geht es z.B. um so wichtige Punkte wie das Aussetzen von Zwangsräumungen. Den zugehörigen Download finden Sie HIER.