Mein Redebeitrag zur Ersten Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE: „Selbstbestimmte Geburt in Sachsen – bedarfsgerecht und medizinisch sicher“
85. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 20.03.2024, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
die selbstbestimmte Geburt, d.h. die werdende Mutter entscheidet, ob sie im Krankenhaus, im hebammengeleiteten Geburtshaus oder zu Hause entbindet, ist für uns BÜNDNISGRÜNE von zentraler Bedeutung. Um hierzu eine unabhängige Entscheidung zu treffen, benötigen Frauen eine gute medizinische Versorgungsstruktur und eine bedarfsgerechte Hebammenversorgung.
Mit Blick auf die kommende Krankenhausreform des Bundes müssen wir als Land dafür Sorge tragen, dass zum einen die Geburtshilfestationen technisch und vor allem personell so ausgestattet sind, dass das Gebären sicher und mit hoher Expertise durch medizinisches Fachpersonal betreut wird. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass durch den aktuellen Geburtenrückgang in Sachsen auch immer mehr Konzentration auf die großen Ballungsräume erfolgt. Selbstverständlich müssen auch Frauen in ländlichen Regionen die Möglichkeit haben, in ihrem Umfeld zu entbinden. In der kommenden Krankenhausreform ist geplant, dass die nächste Chirurgie und Innere Medizin in maximal 30 Pkw-Minuten erreicht werden kann und alle anderen Leistungen, also auch die Geburtshilfe, in 40 Pkw-Minuten. Hier sehen wir die Notwendigkeit, nochmal nachzuschärfen, damit die Entbindungsklinik, noch bevor das Baby da ist, erreicht werden kann.
Im Rahmen unserer Kompetenz als Land müssen wir entscheiden, wo Geburtsstationen benötigt werden. Entscheidend dafür ist auch, dass medizinisches Fachpersonal wie Fachärzt*innen, Pflegekräfte und Hebammen in den Kliniken vorhanden sind.
Die Geburtshilfe und natürlich rundherum die Vor- und Nachsorge sind die ureigenen Aufgaben von Hebammen, diese gilt es weiterhin zu unterstützen, da sie die notwendige Fachexpertise besitzen, um Schwangere, Mütter und Babys zu versorgen und zu betreuen. Als Land sind wir hier bereits Schritte mit der Förderung der Hebammen-Koordinierungsstelle oder mit dem Gründungszuschuss gegangen.
Aber hier können wir als Land noch mehr tun: Die Unterstützung von hebammengeführten Kreißsälen und damit die 1:1-Betreuung durch Hebammen während der Geburt halten wir für zentral. Dazu steht im Hintergrund zur Absicherung von möglichen Komplikationen das Ärzt*innenteam und die technische Ausstattung zur Verfügung. Studien belegen, diese Betreuung hat einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von Müttern und Kindern und natürlich ergibt sich auch ein positiver Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit der Hebammen. Ich selbst konnte mir im Diakonissenkrankenhaus in Dresden ein Bild davon machen, wie sinnvoll es ist, Verantwortung für Geburtsvorbereitung, Geburtsphase, Wochenbett, Betreuung des Neugeborenen und Stillberatung in die Hände von Hebammen zu legen. Als Land müssen wir Anreize für hebammengeführte Kreißsäle schaffen, um eine gute Geburtsversorgung sicherzustellen.
Entsprechend der Hebammenstruktur, wie viele Hebammen praktizieren in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten, wie ist die Altersstruktur und wie hoch ist der jeweilige Bedarf an Hebammenleistungen, müssen wir die Studienplatzzahl anpassen oder über Steuerungsmittel entscheiden, wie wir Hebammen z.B. in eine unterversorgte Region bekommen.
Sächsische Frauen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch bei Schwangerschaftskomplikationen oder auch unvorhersehbaren Geburtsverläufen die beste medizinische Versorgung für sich und das Baby erfahren. Dies kann bedeuten, dass auch Telemedizin zum Einsatz kommt, um fachliche Expertise und damit eine gute Versorgung auch für den ländlichen Raum zu gewährleisten. So nahm 2022 das „Versorgungsnetz Sichere Geburt“ der Universitätsklinik Dresden seine Arbeit auf und stellt die Versorgung für Risikoschwangere sowie kranke Neugeborene und deren Familien sicher. Dafür arbeiten beteiligte ambulante und stationäre Partner zusammen und bieten auf den jeweiligen Betreuungsbedarf bezogene und durch Videokommunikation unterstützte Behandlung an. So fließen Erfahrungen und Expertise der Partnerkliniken in die medizinische Betreuung ein. So können Auffälligkeiten bei Ultraschalluntersuchungen mit den Spezialist*innen der Uniklinik abgeklärt werden, indem die betreuende Frauenärztin/der betreuende Frauenarzt die Ultraschallbilder den Expert*innen vorstellt. Oder nach einer komplizierten Geburt kann für die Erstversorgung des Neugeborenen telemedizinisch eine Spezialist*in der Uniklinik dazu geschaltet werden.
Letztendlich gilt es, dass wir Frauen in die Lage versetzen müssen, eine selbstbestimmte Entscheidung über die Geburt ihres Kindes treffen zu können. Dazu bedarf es einer Transparenz, welche Klinik mit welcher Ausstattung Geburten betreut. Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Hebammen müssen werdende Mütter je nach Schwangerschaftsverlauf und Bedürfnissen zu den Möglichkeiten der Entbindungen beraten.
Somit wird das sichergestellt, was eine Geburt am Ende sicherstellen sollte: Das Austarieren von individuellen Bedürfnissen für Mutter und Kind zum Wohle aller an der Geburt Beteiligten.
Vielen Dank.
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