pflege

Pflegebedürftige vor dem Coronavirus schützen durch Besuchsverbote in Pflegeheimen und Wohngruppen sowie Einschränkungen in der Tagespflege

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen für die stationäre Pflege und der Tagespflege angeordnet. Die Regelungen treten am 21. März 2020 in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 20. April 2020.

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In der Corona Krise: Kinder und Jugendliche, die ganz besonderen Schutz und Hilfe brauchen, müssen weiterhin gut versorgt werden.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat aufgrund der Corona-Pandemie per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche erlassen. Die Regelungen treten am 22. März 2020 um 0.00 Uhr in Kraft und gelten zunächst bis einschließlich 20. April 2020.

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